Bei der Festlegung des Mindestlohns auf 60 % des Durchschnittslohns bezieht sich die slowakische Regierung auf ihre Programmerklärung und nicht auf EU-Richtlinien. Das hatte Arbeitsminister Erik Tomáš (Hlas-SD) in Reaktion auf Äußerungen des Analytikers Róbert Chovanculiak vom Institut für Wirtschafts- und Gesellschaftsanalysen (INESS) erklärt. Dieser hatte in der Debatte um die Höhe des Mindestlohns verkündet, dass die EU-Richtlinie nur unverbindliche Empfehlungen gibt und keinem Land eine genaue Erhöhung des Mindestlohns vorschreibt. Chovanculiak wies außerdem darauf hin, dass eine Beschleunigung des Mindestlohnwachstums unerwartete Mehrausgaben für mehrere Arbeitgeber mit sich bringe. Dadurch würden sich die Unternehmensbedingungen verschlechtern und potenzielle Risiken in Zeiten einer wirtschaftlichen Unsicherheit entstehen.
Mit seiner Analyse hatte er auf die Ankündigung von Arbeitsminister Tomáš reagiert, dass sein Ministerium die Gesetzgebung zur Berechnung des Mindestlohns ändern und den Mindestlohn automatisch auf 60 % des Durchschnittslohns festlegen will.
Quelle: TASR