Der Regierungsentwurf zur Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft (ÚŠP) sei inhaltlich umfassend und durchführbar. Aus sachlicher Sicht sei der Entwurf verfassungskonform. Dies geht aus einer Stellungnahme des Generalstaatsanwalts hervor. Die Organisationsstruktur der Generalstaatsanwaltschaft, die auch mit einer Sonderstaatsanwaltschaft rechnet, sei vollkommen legitim, jedoch zur Erfüllung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Kompetenzen nicht erforderlich. Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge liege es ausschließlich in der Kompetenz des Gesetzgebers, für welche Organisationsstruktur er sich entscheide. Die Sonderstaatsanwaltschaft befasst sich mit Straftaten, einschließlich Korruption. Laut Regierungsentwurf sollen ihre Fälle in die Zuständigkeit der regionalen Staatsanwaltschaften übergehen. Vor dem Regierungsamt fand am Donnerstag (7.12.) eine Protestversammlung gegen die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft sowie weiteren Vorhaben des Kabinetts Fico statt.
Quelle: TASR