Polizisten sollen vom Whistleblower-Schutz ausgenommen sein

Polizisten sollen vom Whistleblower-Schutz ausgenommen sein

Der Schutz für Menschen, die auf schwerwiegende, gegen die Gesellschaft gerichtete Aktivitäten hinweisen, soll nicht mehr für Polizeibeamte gelten. Dies ergeht aus einer am Mittwoch (6.12.) von der Regierung gebilligten Gesetzesänderung. Das Kabinett schlägt dem Parlament vor, das Gesetz in einem abgekürzten Gesetzgebungsverfahren zu beraten. In Bezug auf die Gewährung von Schutz in Strafverfahren schlägt man eine neue Möglichkeit vor, und zwar die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, einem Arbeitnehmer Schutz zu gewähren, auf Antrag des Arbeitgebers zu überprüfen. Laut der Leiterin der Abteilung für Prävention und Kommunikation des Amtes zum Schutz von Hinweisgebern Natália Pindrochová werde der Status des geschützten Hinweisgebers durch die Gesetzesänderung erheblich geschwächt. Das Amt betrachtet den Entwurf als politische Intervention, um konkrete Fälle durch eine Gesetzesänderung ohne Debatte zu klären.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: Pixabay

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