Der in der Slowakei umstrittene Paragraf 363 des Strafgesetzbuches sorgt weiterhin für Aufregung. Der Generalstaatsanwalt der Slowakischen Republik Maroš Žilinka hält den Antrag von Präsidentin Zuzana Čaputová beim Verfassungsgericht der Slowakischen Republik bezüglich der Auslegung der Verfassung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für zielgerichtet. Dies sagte er im Rahmen einer Erklärung gegenüber den Medien am Montag (18.9.). Seiner Meinung nach handele es sich dabei um eine Fortsetzung der langfristigen Anzweiflung und Diskreditierung seiner Person. Die Präsidentin bittet das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik um eine Auslegung der Verfassung mit der Begründung, dass sich der Generalstaatsanwalt geweigert habe, ihr eine Zusammenstellung der Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft gemäß den Bestimmungen des Paragrafen 363 vorzulegen. Laut der Präsidentin gehe es nicht um persönliche Streitigkeiten, ihre Absicht sei inhaltlicher und rechtlicher Natur und könne zur künftigen Klärung der Beziehungen beitragen. Die Präsidentin brachte ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass der Generalstaatsanwalt verpflichtet sei, mit ihr zu kooperieren.
Quelle: TASR