Präsidentin ersucht um Auslegung der Verfassung

Präsidentin ersucht um Auslegung der Verfassung

Die slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová ersucht um eine Auslegung der Verfassung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Generalstaatsanwalts. Am Dienstag (12.9.) wandte sie sich an das slowakische Verfassungsgericht, informierte ihr Sprecher Martin Strižinec. Laut ihm bat sie im März dieses Jahres den Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka, ihr alle Entscheidungen zuzustellen, die gemäß Paragraph 363 der Strafprozessordnung erlassen wurden. Als Antwort habe der Generalstaatsanwalt der Präsidentin mitgeteilt, er könne ihrem Ersuchen nicht nachkommen. Er habe die Ansicht geäußert, dass die Präsidentin keine verfassungsmäßigen Leitungs- sowie Kontrollbefugnisse besitze, sagte der Sprecher. Wie er weiter erklärte, leite sich die Legitimität des Generalstaatsanwalts nach Ansicht der Präsidentin vor allem aus seiner Ernennung durch das Staatsoberhaupt ab. Die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Zuzana Drobová teilte mit, dass sich der Generalstaatsanwalt auf einer Arbeitsreise im Ausland befinde. Sobald es die zeitlichen Umstände zulassen, werde er sich zu der Angelegenheit äußern.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

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