Ab dem 2. Januar 2024 wird in der Slowakei der Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper und anderer Pyrotechnik verboten. Das Verbot bezieht sich auf pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorien F2 und F3, also Klein- und Mittelfeuerwerke, und vor allem Knallkörper, die Lärm erzeugen. Die neue Verordnung regelt ebenso den Zeitraum, in dem die Pyrotechnik verwendet werden darf. Dies wird ausschließlich am 31. Dezember zwischen 18.00 und 24.00 Uhr, sowie am 1. Januar ab Mitternacht bis 2.00 Uhr möglich sein. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wird ebenso nur in einem Abstand von mindestens 250 Metern von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Tiergärten oder Tierheimen erlaubt sein.
Quelle: TASR
Juraj Pavlovič, Foto: TASR