Die Renten werden bereits in diesem Jahr außerordentlich angepasst werden können. Auch das Elterngeld wird steigen, ergeht aus einer Änderung des Sozialversicherungsgesetzes, die der Nationalrat am Dienstag (23.5.) verabschiedete. Das Elterngeld wird ausnahmsweise ab dem ersten August dieses Jahres so steigen, wie man es durch die traditionelle Anpassung an sich ab dem ersten Januar 2024 erhöhen würde. Für Eltern, die zuvor berufstätig waren, wird der Betrag auf 473,30 Euro angehoben. Diejenigen, die nicht gearbeitet haben, bekommen 345,20 Euro. Die Renten können außerordentlich bereits ab dem ersten Juli dieses Jahres erhöht werden. Nach der bisherigen Regelung konnte eine hohe Inflation erst ab dem ersten Januar 2024 bei den Renten berücksichtigt werden.
Quelle: RTVS