In der Slowakei wird es eine Ausnahme bei der Pflicht zur abgeschlossenen Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Investitionen geben, die als bedeutende Investitionen eingestuft werden. Die Ausnahmeregelung betrifft die Durchführung von staatlichen Gutachten. Dies ergeht aus einem Antrag von Marek Krajčí (OĽANO) zum Gesetz, der die Reform des Baurechts ändert. Der Entwurf wurde am Dienstag (9.5.) von den Parlamentsabgeordneten verabschiedet. Dessen Verfasser wiesen darin auf den Bau des Universitätskrankenhauses Rázsochy hin und erinnerten, dass das UVP-Verfahren für Krankenhäuser bis zu einem Jahr dauern kann.
Quelle: TASR
Marika Antašová, Foto: TASR