Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik hat am Mittwoch (8.2.) den Vorschlag der slowakischen Staatspräsidentin Zuzana Čaputová angenommen, die Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen Paragrafen 363 des Strafgesetzbuches zu prüfen. Gleichzeitig wurde der Antrag mit dem Verfahren verbunden, in dem der Paragraf Ende 2021 von einer Gruppe von Mitgliedern des Nationalrats der Slowakischen Republik angefochten worden war. Die Präsidentin argumentiert, dass die derzeitige Fassung des Paragrafen und die Befugnisse, die der Generalstaatsanwalt darauf stützt, auf unangemessene Weise in die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen.
Quelle: TASR
Jana Hrbeková, Foto: TASR