Die slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová hat am Donnerstag (26.1.) einen Vorschlag auf Untersuchung der Übereinstimmung des Paragraphen 363 mit der Verfassung und internationalen Verträgen beim Verfassungsgericht eingereicht. Sie sei davon überzeugt, dass der aktuelle Wortlaut und somit die Befugnisse des Generalstaatsanwalts die Entscheidungsmacht in den Händen einer Person konzentrieren würden und gar nicht mehr anfechtbar seien. Sie reagiert mit der Eingabe auf eine Serie von Beschlüssen des derzeitigen slowakischen Generalstaatsanwalts Maroš Žilinka, der mehrere laufende Strafverfahren gegen prominente PolitikerInnen einstellen ließ. Dies schwäche laut Čaputová auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat.
Quelle: TASR