Das Auswahlverfahren für Staatsanwälte soll transparenter werden. So sollen zum Beispiel die Mitglieder der Auswahlkommission bei der Auswahl führender Staatsanwälte in Zukunft öffentlich statt geheim abstimmen. Der Rat der Staatsanwälte hatte im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung im Dezember mehrere Vorschläge ausgearbeitet, die er der Generalstaatsanwaltschaft vorlegen will. Die Auswahlverfahren sollen grundsätzlich aufgezeichnet werden. Ein gescheiterter Kandidat soll über die Gründe informiert werden, aus denen er nicht ausgewählt wurde.
Quelle: TASR
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