Der Mehrwertsteuersatz wird für drei Monate auf zehn Prozent gesenkt werden, sowohl für Seilbahnen und Skilifte als auch für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Dies ergeht aus einem Änderungsvorschlag zur Regierungsnovelle des Mehrwertsteuergesetzes, der am Dienstag (6.12.) vom Nationalrat verabschiedet wurde. Demnach gilt der ermäßigte Steuersatz von Anfang Januar bis Ende März 2023 auch für den Zugang zu Hallen- und Freisportanlagen sowie zu Schwimmbädern. Dies wird durch die hohe Energieintensität gerechtfertigt.
Quelle: TASR
Marika Antašová, Foto: TASR