Die Energieerzeuger mit Anlagen mit einer installierten Leistung von über 0,9 Megawatt und die Energieversorger werden eine Steuer auf Gewinnüberschüsse zahlen. Darüber entschied der slowakische Nationalrat am Dienstag (6.12.). „Die konkrete Art und Weise, wie der Steuerpflichtige die Höhe des Gewinnüberschusses für den Abgaben- (oder Vorauszahlungs-) Zeitraum bestimmt, wird von der Regierung per Verordnung festgelegt“, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die Abgabe in Höhe von 90 Prozent des Überschusses gilt von Dezember 2022 bis Dezember 2024. Neben kleinen Energiequellen ist auch Energie, die in Pumpspeicherkraftwerken oder aus Biomethan erzeugt wird, von der Abgabe befreit.
Quelle: TASR