Die Regierung bediene sich zu oft des verkürzten Gesetzgebungsverfahrens, das nur im Fall eines Notstandes genutzt werden sollte. Dies teilte am Wochenende die NGO Via Iuris mit und fügte hinzu, dass während der gegenwärtigen Wahlperiode ein Viertel der Gesetze auf diese Art und Weise verabschiedet worden sei. Im Jahr 2020 war es sogar die Hälfte aller Gesetze, was man laut der Bürgervereinigung noch mit der Pandemie rechtfertigen könne. Ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch auch später, etwa beim Anti-Inflationspaket angewandt, wofür es eigentlich keinen Grund gegeben haben soll. Während des verkürzten Verfahrens findet keine fachliche Debatte statt, die betroffenen Institutionen und Behörden können sich zum jeweiligen Gesetzesvorschlag nicht äußern. Dies habe laut Via Iuris fehlerhafte Gesetze zur Folge, die eventuell vor dem Verfassungsgericht landen.
Quelle: TASR