Die Stiftung Zastavme korupciu (Stopp der Korruption) reicht bei der Staatlichen Kommission für Wahlen und Kontrolle der Parteienfinanzierung einen Antrag ein. Sie zählte in den sozialen Netzwerken mehr als 50 Verstöße gegen das Wahlmoratorium. Darüber informierte der Kommunikationsspezialist der Stiftung Šimon Ondruš. Die Stiftung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Moratorium nach dem Wahlkampfgesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Den Kandidaten droht ein Bußgeld von 1.000 bis 10.000 Euro. „Die Höhe des Bußgeldes richtet sich laut Gesetz nach der Schwere und Dauer der rechtswidrigen Situation“, erklärte Martin Suchý von der Stiftung. Er wies darauf hin, dass die Wirkung von Werbung in sozialen Netzwerken Tausende Menschen erreicht und einige der Anzeigen während des gesamten Moratoriums hier zu sehen waren. Wenn die Kommission beschließt, den Kandidaten eine Geldstrafe aufzuerlegen, ist die Entscheidung laut Stiftung endgültig und kann nicht angefochten werden.
Quelle: TASR