Volksabstimmung mit nur einer Frage

Volksabstimmung mit nur einer Frage

Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik hat entschieden, dass eine Volksabstimmung zur Frage, ob die Regierung sofort zurücktreten soll, verfassungswidrig ist. Darüber informierte der Vorsitzende des Gerichts Ivan Fiačan nach einer geschlossenen Sitzung des Plenums am Mittwoch (26.10.) Aufgrund von Zweifeln daran, ob ein Referendum mit dieser Frage verfassungskonform ist, hatte sich die slowakische Staatspräsidentin Zuzana Čaputová an das Verfassungsgericht gewendet. Eine Volksabstimmung, wie sie von der Oppositionspartei Smer-SD seit langem angestrebt wird, kann diese Frage also nicht beinhalten. Präsidentin Zuzana Čaputová kann aber mit der zweiten Frage der eingereichten Petition ein Referendum ausrufen. Diese betrifft das vorzeitige Ende der Wahlperiode für das Parlament.

Quelle: TASR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

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