Staatspräsidentin unterzeichnete Elternrente

Staatspräsidentin unterzeichnete Elternrente

Senioren im Rentenalter können von ihren Kindern eine Elternrente erhalten. Dies sieht eine Novelle des Sozialversicherungsgesetzes vor, die von der Präsidentin Zuzana Čaputová am Dienstag (25.10.) unterzeichnet wurde. Diese Änderung könne für eine große Mehrheit der Senioren in der Slowakei, die eigene oder adoptierte Kinder haben, eine Aufbesserung zur Rente bringen. Gleichzeitig wies das Staatsoberhaupt darauf hin, dass bestimmte Gruppe von dem Gesetz nicht erfasst werden. Zum Beispiel Kinderlose sowie jene, deren Kinder bei den Streitkräften oder im Ausland arbeiten. Dies müsse noch geregelt werden. Die Elternrente wird für jeden Elternteil als 1,5 Prozent eines Zwölftels der Gesamtbemessungsgrundlage des Kindes für das Kalenderjahr berechnet, das zwei Jahre vor dem jeweiligen Kalenderjahr liegt, für das die Altersversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: SITA

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