Präsidentin Zuzana Čaputová hat sich am Dienstag (30.8.) an das slowakische Verfassungsgericht gewandt. Laut ihr könnte das Gesetz über bestimmte Maßnahmen im Bereich der Umweltbelastung verheerende Auswirkungen für die Kommunalverwaltungen haben. Der Nationalrat hatte dieses Gesetz im letzten Dezember wiederholt verabschiedet und dadurch das Veto der Präsidentin durchbrochen. Sie betrachte das öffentliche Interesse an der Beseitigung bestehender Umweltlasten als eine der obersten Prioritäten. Mit der angefochtenen Regelung habe der Gesetzgeber jedoch einen Teil der staatlichen Pflichten auf Privatpersonen beziehungsweise auf lokale Selbstverwaltungen übertragen. Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich Umweltlasten befinden, ist nun verpflichtet, dem Staat die für eine Sanierung aufgewendeten Mittel zurückzuerstatten.
Quelle: TASR