Die Staatspräsidentin Zuzana Čaputová respektiert die Überwindung ihres Vetos gegen das verabschiedete Entlastungspaket im Parlament, sie will sich jedoch an das Verfassungsgericht wenden und die Verfassungsmäßigkeit des gesetzgebenden Verfahrens bei der Annahme des Pakets prüfen lassen. Das Staatsoberhaupt hatte sein Veto gegen Teile des Gesetzes eingelegt, die ab Januar 2023 in Kraft treten sollen. Čaputová zufolge erfüllen sie nicht die Voraussetzungen für ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren. Gleichzeitig wies sie auf die negativen Auswirkungen hin, die die Regelung für die wirtschaftliche Stabilität und das Funktionieren der Selbstverwaltungen haben wird. Sollte das Verfassungsgericht nicht bis zum 1. Januar über die Angelegenheit entscheiden, wird die Präsidentin den Aufschub des Inkrafttretens dieses Gesetzes beantragen. Das Parlament hatte am Mittwoch (22.6.) das Entlastungspaket erneut verabschiedet und damit ihr Veto überwunden. Für die Regelung stimmten 77 von 142 anwesenden Abgeordneten. Das Entlastungspaket führt einen Zuschuss von 60 Euro für die Freizeitaktivitäten von Kindern ein und erhöht das Kindergeld sowie den Steuerfreibetrag für Kinder.
Quelle: TASR