Die Slowakei habe im Streit um den Schutz des Auerhuhns Biotop- und Vogelschutzrichtlinien verletzt. Dies verkündete am Mittwoch (22.6.) der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg. Im ganzen Umfang gab er so der Klage der EU-Kommission statt. Laut dem Gericht habe die Slowakei ihre Pläne und Projekte mit wesentlichem Einfluss auf Biotope, in denen das Auerhuhn lebt, keiner angemessenen Beurteilung der Auswirkungen unterzogen. Außerdem wurden auch keine Maßnahmen zum Schutz dieser Biotope getroffen. Laut dem Gerichtshof wurden so infolge Forstwirtschaft die in der Slowakei liegenden Natura 2000-Gebiete beschädigt. Die Europäische Kommission erhielt im Jahr 2017 mehrere Beschwerden bezüglich einer übermäßigen Holzernte in diesen Gebieten. Die Bürgerinitiative My sme les (Wir sind der Wald) und andere Organisationen hatten einen besseren Schutz für Wälder beantragt, in denen das Auerhuhn und andere geschützte Arten leben, bei den slowakischen Ämtern waren sie damit aber nicht erfolgreich. Daher hatten sie sich an europäische Behörden gewendet.
Quelle: TASR