Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag (5.5.) 20 Beschwerden gegen die Slowakische Republik abgelehnt. Wie der Pressesprecher des slowakischen Justizministeriums Peter Bubla mitgeteilte, richteten sich viele Beschwerden gegen die Pandemieschutzmaßnahmen der slowakischen Regierung. Es ging dabei insbesondere um die Pflichten, Mund-Nase-Schutz zu tragen und sich mit Covid-Tests auszuweisen. Dem Gericht nach haben die Beschwerdeführer nicht belegen können, dass dabei ihre Menschenrechte beschnitten worden wären.
Quelle: TASR
Kay Zeisberg, Foto: AP/TASR