Asylbewerber werden sechs Monate nach Beginn des Asylverfahrens Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Derzeit gilt eine neunmonatige Frist. Sie sollten dabei auch einen Anspruch auf soziale und psychologische Beratung sowie auf einen Kurs zur kulturellen Orientierung haben. Dies ergeht aus einer von Staatspräsidentin Zuzana Čaputová unterzeichneten Änderung des Asylgesetzes. Die neue Regelung führt eine monatliche Beihilfe für Personen mit internationalem Schutzstatus in Höhe des 1,75-fachen des Existenzminimums ein, die sie sechs Monate lang beziehen können.
Quelle: TASR
Marika Antašová, Foto: AP/TASR