Ende der Maskenpflicht im Freien

Ende der Maskenpflicht im Freien

Seit Mittwoch (6.4.) gibt es keine Pflicht mehr zur Registrierung bei eHranica sowie zur Quarantäne für Ungeimpfte nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland. Aufgehoben wird auch die Pflicht zur Bedeckung der oberen Atemwege im Freien, informierte das Gesundheitsamt. Eine Atemmaske muss weiterhin bei Großveranstaltungen, in Innenräumen sowie im Freien, getragen werden. Obligatorisch ist sie auch in allen Innenräumen öffentlicher Gebäude, den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei Reisen mit Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

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