Die Bürger der Slowakischen Republik werden nach der Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft künftig nicht mehr ihre slowakische Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie länger als fünf Jahre im Ausland leben. Die slowakische Staatsbürgerschaft können auch diejenigen Bürger behalten, die während der Ehe die Staatsbürgerschaft des Ehepartners erwerben, die im Ausland geborenen Kinder slowakischer Staatsbürger oder etwa adoptierte Kinder. Die Bürger, die ihre slowakische Staatsbürgerschaft infolge der Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft nach dem Jahre 2010 verloren haben, können diese zurückbekommen, falls sie einen mindestens fünfjährigen Aufenthalt im Ausland dokumentieren können. Dies geht aus der Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz mit Gültigkeit ab dem 1. April 2022 hervor.
Quelle: SITA