Die slowakische Staatspräsidentin Zuzana Čaputová unterzeichnete am Montag (7.3.) die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz. Dadurch verlieren Slowaken nun bei der Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft nicht mehr die slowakische, wenn sie einen mindestens fünfjährigen Aufenthalt im Ausland nachweisen können. Die Novelle reagiert auf eine kontroverse Änderung dieses Gesetzes aus dem Jahr 2010 und soll am 1. April 2022 in Kraft treten.
Quelle: TASR
Kerstin Plaschke Jakubik, Foto: TASR