Ab 1. März bietet die Slowakische Republik ukrainischen BürgerInnen und ihren Familienangehörigen vorübergehend Zuflucht. Damit können auch Menschen mit sogenanntem geduldeten Aufenthalt im gleichen Umfang wie Asylbewerber auch die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen beantragen. Außerdem übernimmt der slowakische Staat die Gesundheitsversorgung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die positiv auf COVID-19 getestet werden. Dies hat die slowakische Regierung am Montag (28.2.) beschlossen. Die Regelung für die Zuflucht soll vorerst bis Ende 2022 gelten.
Quelle: TASR
Jürgen Rendl; Foto: TASR