Die Slowaken werden ihre slowakische Staatsbürgerschaft nach der Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft nicht mehr verlieren, wenn sie einen mindestens fünfjährigen Aufenthalt im Ausland ausweisen. Dies ergeht aus der Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz, die am Mittwoch (16.2.) im Parlament verabschiedet wurde. Die Novelle wird auch diejenigen betreffen, die ihren slowakischen Pass bereits verloren haben. Die slowakische Staatsbürgerschaft können demnach auch Personen bekommen, deren Eltern oder Großeltern Slowaken sind. Tschechische Bürger und andere Staatsbürger über 65 Jahre können die slowakische Bürgerschaft beantragen, auch wenn sie die slowakische Sprache nicht beherrschen. Den slowakischen Pass verlieren Menschen aufgrund des Staatsbürgerschaftsgesetzes, das von der ersten Regierung Fico (Smer-SD) 2010 angenommen wurde. Damals war es eine Reaktion auf ein ungarisches Gesetz, das eine zweifache Staatsbürgerschaft für ausländische Ungarn vereinfachte. Die Novelle zum slowakischen Staatsbürgerschaftsgesetz soll am 1. April 2022 in Kraft treten. Die außerparlamentarische ungarische Partei in der Slowakei Aliancia rief die slowakische Staatspräsidentin Zuzana Čaputová auf, die Novelle nicht zu unterzeichnen und sich mit dieser an das Verfassungsgericht zu wenden. Laut dem Aliancia-Vorsitzenden Krisztián Forró sei das Gesetz auch nach der Novellierung diskriminierend und es schadet dem slowakisch-ungarischen Zusammenleben.
Quelle: TASR