Großveranstaltungen in drei Gruppen eingestuft

Großveranstaltungen in drei Gruppen eingestuft

Großveranstaltungen werden ab dem heutigen Mittwoch (12.1.) je nach Risiko in drei Gruppen eingeteilt. Dementsprechend werden die maximalen Teilnehmerzahlen von Geimpften oder Genesenen festgelegt. Zu den Veranstaltungen mit geringem Risiko zählen zum Beispiel Theater- oder Kinobesuche ohne Verköstigung. Als Veranstaltungen mit mittlerem Risiko werden unter anderem Sportveranstaltungen mit Zuschauern sowie Gottesdienste mit Gesang eingestuft. Ein hohes Risiko wird mit Partys, Hochzeiten oder Diskotheken verbunden.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

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