Im Zusammenhang mit den Anti-Corona-Maßnahmen war bisher für jeden Kunden beim Einkaufen eine Fläche von 25m² vorgesehen. In Folge einer Entscheidung des Amtes für öffentliche Gesundheit wird diese pandemiebedingte Platzbeschränkung nun insofern gelockert, als dass für jeden Kunden nun nur noch 15m² vorgesehen sind. Das gleiche gilt für Großveranstaltungen.
Quelle: TASR
Michael Thanei; Foto: TASR