Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag (16.11.) seine Entscheidung zur Möglichkeit der Erteilung eines Haftbefehls im Zusammenhang mit der Entführung des Sohnes des slowakischen Ex-Präsidenten von 1995 bekanntgegeben. Die Ermittlungen des gesamten kriminellen Komplexes wurden von der damaligen Regierung Mečiar mit Amnestien belegt und somit eingestellt. Erst 2017 stimmte der Nationalrat für die Aufhebung der Amnestien. Die Verfahren wurden neu aufgerollt, allerdings wandten sich slowakische Gerichte an den EuGH, um zu klären, ob gegen die Entführer ein neuer Haftbefehl ergehen darf. Dies sei möglich, so der EuGH, ohne dass damit gegen die Regel „Nicht zweimal in derselben Sache“ („Ne bis in idem“) verstoßen wird. Die Entscheidung wurde von etlichen slowakischen Politikern und Politikerinnen begrüßt, darunter Präsidentin Zuzana Čaputová oder Justizministerin Mária Kolíková (SaS).
Quelle: TASR