29 Abgeordnete der Regierungsparteien SaS und OĽANO sowie ein fraktionsloser Parlamentarier haben sich am Donnerstag (16.12.) an das Verfassungsgericht mit der Frage gewandt, ob der Paragraf 363 der Strafprozessordnung verfassungskonform ist. Den Wortlaut des Paragrafen haben sowohl der jetzige Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka wie auch seine Vorgänger genutzt, um laufende Strafverfahren einzustellen. Ihnen wird vorgeworfen, mit diesem Rechtsmittel die Rolle der Gerichte ersetzen zu wollen, da auf diese Weise brisante Fälle vom Tisch geräumt wurden, obwohl Gerichte bereits bestimmte vorbereitende Beschlüsse in Ermittlungsverfahren gefasst hatten. Die Abgeordneten des Nationalrats der Slowakischen Republik hatten bei der Abstimmung am Dienstag (14.12.) eine entsprechende, von dem SaS-Abgeordneten Alojz Baránik vorgelegte Änderung der Strafprozessordnung abgelehnt.
Quelle: TASR, Denník N