Die Ergebnisse der Umfragen vor Parlamentswahlen können künftig auch noch drei Tage vor der Wahl veröffentlicht werden. Die Verkürzung des sogenannten Wahlmoratoriums auf 48 Stunden von dem Tag der Abstimmung ergibt sich aus der Novelle des Gesetzes zur Ausübung des Wahlrechtes, die die slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová am Mittwoch (15.12.) unterzeichnet hat. Die Novelle ändert auch Regelungen zu Hindernissen beim Wahlrecht, zur Höchstgrenze der Summe für die Wahlkampagnen oder zur Anzahl und Vergütung der Mitglieder von Wahlkommissionen. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Quelle: TASR
Jana Hrbeková, Foto: TASR