Der Innenminister wird künftig stärkere Kompetenzen bei der Ernennung und Abberufung des Polizeipräsidenten und des Direktors des Inspektionsdienstes haben. Dies ergibt sich aus einer vom Nationalrat verabschiedeten Änderung des Gesetzes über den Staatsdienst. Öffentliche Anhörungen vor dem Ausschuss werden nur einen beratenden Charakter haben. Außerdem können die Chefs der Polizei und des Inspektionsdienstes entlassen werden, ohne einen Grund nennen zu müssen.
Quelle: TASR
Marika Antašová, Foto: TASR