Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (23.9.) in ihrem monatlichen Beschlusspaket zu Verstößen gegen EU-Recht bekannt gegeben, gegen welche Mitgliedstaaten sie wegen Verstößen rechtliche Schritte einleitet. Die Slowakei befand sich in drei Fällen "im Visier" der Europäischen Kommission. Ziel der Entscheidungen ist es, die korrekte Anwendung des EU-Rechts zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen sicherzustellen. Im Umweltbereich hat die Europäische Kommission die Slowakei förmlich aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften an die EU-Richtlinie von 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen anzupassen. Im Bereich der digitalen Wirtschaft befand sich die Slowakei in einer Gruppe von 18 Mitgliedstaaten, von denen die Europäische Kommission in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme die vollständige Umsetzung der neuen Telekommunikationsvorschriften in nationales Recht fordert. Außerdem muss die Slowakei auch auf die Stellungnahme zur vollständigen Übernahme der EU-Vorschriften über audiovisuelle Mediendienste in nationales Recht reagieren. Dasselbe fordert die Kommission von der Tschechischen Republik, Zypern, Estland, Kroatien, Irland, Slowenien, Spanien und Italien. Die neuen EU-Vorschriften gelten für alle audiovisuellen Medien, traditionelle Fernsehsendungen und Abrufdienste sowie Videoplattformen mit dem Ziel, einen für das digitale Zeitalter geeigneten Regulierungsrahmen zu schaffen, der zu einem sichereren, gerechteren und vielfältigeren audiovisuellen Umfeld führt.
Quelle: TASR