Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka, ließ am Dienstag (31.8.) die Anklage gegen mehrere angeklagte öffentlich bekannte Personen fallen. Der wegen Bestechung und Geldwäsche angeklagte Unternehmer Jaroslav Haščák, der wegen Amtsmissbrauchs, Bestechung und Geldwäsche angeklagte Abteilungsleiter des staatlichen Geheimdienstes Ľubomír Arpáš und dessen Frau, die ebenso wegen Geldwäsche angeklagt war, seien von nun an entlastet. Der Generalstaatsanwalt betonte, dass die strafrechtliche Verfolgung der Angeklagten nur aus rechtlichen Gründen und auf rechtmäßige Weise möglich sei und dass er mit der Entscheidung des Obersten Gerichtes hinsichtlich mangelnder Beweise übereinstimme.
Quelle: TASR
Johanna Mária Macová, Foto: TASR