Eine Kombination zweier unterschiedlicher COVID-Impfstoffe wird nur in genau festgelegten Fällen möglich sein. Laut dem slowakischen Gesundheitsministerium habe man dabei auf Basis der Empfehlung von Experten entschieden. Demnach sollte die Kombination von Impfstoffen derzeit nur aufgrund einer gesundheitlichen Gegenanzeige für die Verabreichung einer zweiten Dosis des gleichen Impfstoffs durchgeführt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn eine Person mit der ersten Dosis des Impfstoffs im Ausland geimpft wurde und dieser in der Slowakei nicht registriert oder verfügbar ist. Wenn eine Impfstelle außerhalb der festgelegten Regeln impft, trage diese auch die volle Verantwortung, heißt es vom Gesundheitsministerium. Daher könne eine Gegenanzeige auch direkt von einem Arzt an einer Impfstelle beurteilt werden.
Quelle: TASR