Sprachenrechte nationaler Minderheiten

Sprachenrechte nationaler Minderheiten

Die Sprachenrechte nationaler Minderheiten müssen auch von den Selbstverwaltungsregionen beachtet werden. Ihnen steht hierfür nun ein neues methodisches Instrumentarium zur Verfügung. Darüber informierte Zoltán Kovács vom Amt des Bevollmächtigten der Regierung der Slowakischen Republik für nationale Minderheiten. Das Amt stellte fest, dass sich Städte und Gemeinden in den letzten Jahren ihrer Rolle und Verantwortung bewusst geworden sind und erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um das Minderheitensprachen-Gesetz einzuhalten. Auf der Ebene der höheren Gebietseinheiten weist die Anwendung der Rechte der Minderheitensprachen jedoch eine erhebliche Anzahl von Mängeln auf. Die neuen Leitlinien stützen sich auf den Beschluss der Regierung vom 13. Januar zum Bericht über den Stand der Verwendung der Sprachen nationaler Minderheiten. In der Slowakei machen die mehr als 13 nationalen Minderheiten bzw. Volksgruppen rund 20 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, von denen die Ungarn mit 8,5 Prozent und die Roma mit offiziell angegebenen 2 Prozent die größten darstellen.

Quelle: TASR

 

Kay Zeisberg, foto: tasr

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