Das slowakische Verfassungsgericht hat entschieden, die Wirksamkeit einer Verordnung des Amtes für öffentliche Gesundheit außer Kraft zu setzen. Die angefochtene Norm gilt jedoch, bis die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Gesetzessammlung veröffentlicht wird. Laut der Regelung müssen alle, die in die Slowakei einreisen und nicht gegen Covid geimpft sind, eine Quarantäne antreten, abgesehen von Ausnahmen. Wie das Gericht hinwies, gelte man auch nach der Verabreichung der ersten Dosis eines Corona-Impfstoffs als vollständig geimpft. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft sei es dabei unbestritten, dass unmittelbar nach der ersten Impfdosis noch nicht ausreichend Antikörper gebildet würden. Im Gegensatz dazu würden sich Quarantänebeschränkungen auf Ungeimpfte beziehen, wandte das Gericht ein. Es stellte die Gültigkeit einer früheren Regelung zu Quarantänemaßnahmen bei der Einreise in die Slowakei wieder her, die die Länder in grün, rot und schwarz unterscheidet. Die Polizei führt weiterhin Kontrollen an den Grenzübergängen durch.
Quelle: TASR