Seit Freitag (9.7.) gelten laut der Verordnung des Amtes für öffentliches Gesundheitswesen neue Regeln für die Einreise in die Slowakei. Diese hängen davon ab, ob eine Person geimpft ist oder nicht. Vollständig Geimpfte brauchen keine Quarantäne zu absolvieren, sie müssen sich nur vorher im Online-Formular eHranica registrieren. Nichtgeimpfte müssen 14 Tage in Quarantäne bleiben, die man mit einem negativen PCR-Test früher beenden kann. Zum Test kann man jedoch frühestens am fünften Tag der Quarantäne gehen. Für Pendler gelten Ausnahmen. Als vollständig geimpfte Person gilt bei Grenzübertritt derjenige, der vor mindestens 14 Tagen und höchstens 12 Monaten mit der zweiten Dosis der Vakzine von Pfizer/BioNTech, AstraZeneca, Moderna oder Sputnik V geimpft wurde. Dasselbe gilt auch für Personen, die die erste Dosis im Zeitraum von höchstens 180 Tagen nach Überwindung der Covid-19-Erkrankung vor mindestens 14 Tagen erhalten haben. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson müssen mindestens 21 Tage seit der Impfung abgelaufen sein. Bis zum 9. August werden vorübergehend auch Personen nach der ersten Impfung für vollständig Geimpfte gehalten werden. Neben dem sog. GreenPass oder dem slowakischen Impfzertifikat kann man sich auch mit nationalen Impfzertifikaten anderer Länder ausweisen, diese müssen in der slowakischen, tschechischen oder englischen Sprache ausgestellt sein.
Quelle: TASR