Änderung der Quarantäneregeln bei Einreise

Änderung der Quarantäneregeln bei Einreise

Ab Montag (26.4.) vergrößert sich der Einzugsbereich für die Quarantäne-Befreiung für Pendler aus den Nachbarländern von 30 auf 100 Kilometer. Dies betrifft Menschen, die in der Slowakei arbeiten und in den Nachbarländern - Polen, Tschechien, Österreich und Ungarn bis 100 Kilometer von der slowakischen Grenze entfernt wohnen. Berufspendler müssen beim Grenzübertritt einen PCR- oder Antigen-Test vorlegen. Ebenfalls ausgenommen von der Quarantänepflicht sind außerdem Transitreisen von EU-Bürgern durch die Slowakei. Dabei muss die Einreise in den Zielstaat sichergestellt werden und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps, ausgenommen Tankstellen, erfolgen. Die Transitreise darf nicht länger als 8 Stunden dauern.

Quelle: TASR

Lucia Dubravay Trautenberger, Foto: TASR

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