Restaurants dürfen ihre Terrassen öffnen

Restaurants dürfen ihre Terrassen öffnen

Ab Montag (26.4.) gelten in der Slowakei neue Ausnahmen von der Ausgangssperre. Neben Einkaufszentren, Dienstleistern, Bibliotheken, Galerien und Museen, sowie botanischen und zoologischen Gärten, Schwimmbädern und Sportplätzen, dürfen unter bestimmten Bedingungen nun auch Fitnesscenter und Terrassen von Restaurants geöffnet werden. Auf den Terrassen müssen zwischen den Tischen zwei Meter Abstand eingehalten werden. Die Freisitze dürfen außerdem nur an maximal zwei Seiten vor dem Wetter geschützt werden. Besucher müssen beim Eintritt Schutzmasken tragen und über einen negativen PCR- oder Antigen-Test verfügen, der nicht älter als sieben Tage ist. Selbstbedienung sowie Essen in Innenräumen sind auch weiterhin verboten.

Quelle: TASR

Lucia Dubravay Trautenberger, Foto: AP/TASR

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