Neue Ausnahmen von der Ausgangssperre

Neue Ausnahmen von der Ausgangssperre

Ab Montag (19.4.) gelten neue Ausnahmen von der Ausgangssperre. Besuche in der Natur zur individuellen Erholung sind nun auch über den Landkreis des Wohnsitzes hinaus gestattet. Voraussetzung dafür ist ein negativer Covid-Test. Außerdem dürfen unter Auflagen der Handel, Dienstleister, Museen, Galerien, Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Schwimmbäder und Sportplätze wieder öffnen. Fahrschulkurse und Gottesdienste sind ebenso wieder möglich wie das Betreiben von Sport im Freien in Gruppen zu maximal sechs Personen. Bedingung ist das Vorliegen eines negativen PCR- oder Antigen-Tests.

Quelle: TASR

Johanna Mária Macová, Foto: TASR

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