Notstand laut Verfassungsgericht verfassungsgemäß

Notstand laut Verfassungsgericht verfassungsgemäß

Der Beschluss der Regierung über die Verlängerung des Notstands um weitere 40 Tage und die am 17. März getroffenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Verfassung der Slowakischen Republik, entschied das Verfassungsgericht am Mittwoch (31.3.). Gleichzeitig bestätigte der Vorsitzende Richter, Ivan Fiačan, dass sich der rechtliche Status mit dem Urteil nicht ändert. Die Überprüfung des Regierungsbeschlusses zur Verlängerung des Ausnahmezustands durch das Verfassungsgericht war von der oppositionellen Partei Smer-SD und von Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka vor 10 Tagen initiiert worden.

Quelle: TASR

Johanna Macová, Foto: TASR

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