Der Staat wird die Verantwortung für die Nebenwirkungen nach der Impfung mit einem nicht zugelassenen Corona-Impfstoff übernehmen, bis dieser von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) akzeptiert ist. Dies ergibt sich aus einem Paket von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der zweiten Pandemie-Welle, das am Dienstag (30.3.) vom Parlament verabschiedet wurde. Außerdem werden laut der neuen Regelung nach dem Ende der Krisensituation die Praktika ausländischen Gesundheitspersonals in slowakischen Krankenhäusern verlängert. Während der Pandemie wird sich auch deren Anstellung vereinfachen. Corona-Patienten, die auf Intensivstationen behandelt wurden und bei denen immer noch Beschwerden überdauern, werden Anspruch auf einen Kuraufenthalt haben.
Quelle: TASR