Aufenthalt in der Natur nur bis 20 Uhr

Aufenthalt in der Natur nur bis 20 Uhr

Der Aufenthalt in der Natur oder individueller Sport innerhalb eines Kreises werden ab Donnerstag (25.3.) im Rahmen der geltenden Ausgangssperre nur von 5 Uhr bis 20 Uhr möglich sein. Dies beschloss die Regierung am Mittwoch. Darüber hinaus verhängte sie ein vollständiges Verbot der Erholung im Ausland, indem sie eine Lücke von 1 bis 5 Uhr morgens in der Gültigkeit der Regelung aufhob.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

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