Der Aufenthalt in der Natur oder individueller Sport innerhalb eines Kreises werden ab Donnerstag (25.3.) im Rahmen der geltenden Ausgangssperre nur von 5 Uhr bis 20 Uhr möglich sein. Dies beschloss die Regierung am Mittwoch. Darüber hinaus verhängte sie ein vollständiges Verbot der Erholung im Ausland, indem sie eine Lücke von 1 bis 5 Uhr morgens in der Gültigkeit der Regelung aufhob.
Quelle: TASR
Marika Antašová, Foto: TASR