Für unerwünschte Nebenwirkungen nach der Impfung mit nicht registrierten Vakzinen gegen Covid-19 soll der Staat die Verantwortung übernehmen. Die Regierung entschied darüber auf ihrer Sitzung am Mittwoch (17.3.). In der Slowakei werde dies vorerst den russischen Impfstoff Sputnik V betreffen. Die Verpflichtung des Staates solle sich ausschließlich auf die Zeit beziehen, bis der Impfstoff von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA offiziell registriert wird. Der Ex-Gesundheitsminister Marek Krajčí (OĽaNO) hatte Anfang März eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des Impfstoffs Sputnik V unterzeichnet, wobei für dessen Anwendung die Ärztinnen und Ärzte verantwortlich sein sollten. Dies wurde von der Opposition kritisiert. Auch die Assoziation für den Schutz der Patientenrechte hatte Einwände. Für das Impfen mit einem nicht registrierten Vakzin ist auch weiterhin eine schriftliche Zustimmung des Patienten notwendig. Das Gesetz sollte im Fall der Zustimmung des Parlaments und der Präsidentin am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten.
Quelle: TASR