Strengere Maßnahmen gegen Corona-Pandemie in Kraft

Strengere Maßnahmen gegen Corona-Pandemie in Kraft

Die Pflicht, in geschlossenen Räumlichkeiten einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, wurde ab Montag (15.3.) erweitert. Durch einen Beschluss des Nationalrats darf nicht mehr eine einfache Stoffmaske verwendet werden, sondern es gilt ab sofort nur ein Respirator FFP2 bzw. KN95 als akzeptabler Schutz. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis 6 Jahren, für geistig behinderte Menschen, für Häftlinge oder für Angestellte z. B. bei großer Hitzebelastung - wie etwa in Stahlwerken an den Hochöfen. Ebenso muss beim Sport, bei der Eheschließung oder bei einem künstlerischen Vortrag kein Respirator getragen werden, doch auch für diese Personen gilt die Pflicht, wenigstens einen einfachen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Bisher war das Tragen eines Respirators nur in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften obligatorisch.

Quelle: SITA

Sofia Miklovic, Foto: TASR

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