Ab kommendem Montag, dem 8. März dürfen Covid-19-Infizierte ihr Zuhause nur verlassen, wenn sie ihren Arzt oder eine Apotheke besuchen. Dies ergibt sich aus der Anordnung des Amtes für öffentliches Gesundheitswesen. Ebenfalls ab 8. März sind Respiratoren mindestens der Schutzklasse FFP2 beim Einkaufen und im öffentlichen Verkehr Pflicht. Ab 15. März müssen sie in allen Innenräumen - außer im eigenen Haushalt - getragen werden. Eine Ausnahme, statt FFP2-Masken einen Mund-Nase-Schutz aus Stoff zu tragen, gilt für Kinder bis zum Abschluss der ersten Klasse der Grundschulen, für Mitarbeiter auf Arbeitsplätzen mit starker Hitzeentwicklung, zum Beispiel in Stahlwerken an Hochöfen, sowie ferner für Häftlinge in Vollzugsanstalten oder in Außenbereichen.
Quelle: TASR