Verlängerung des Notstands gebilligt

Verlängerung des Notstands gebilligt

Den in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgerufenen Notstand kann man in der Slowakei künftig wiederholt, und zwar um höchstens 40 Tage verlängern. Die Verlängerung muss jedoch der Nationalrat verabschieden. Dies ergibt sich aus der Novelle des Verfassungsgesetzes zur Staatssicherheit, die Präsidentin Zuzana Čaputová am Montag (28.12.2020) unterzeichnet hat. Geregelt werden somit auch die Einschränkungen und Pflichten, die sich aus dem Notstand ergeben, wie zum Beispiel die Einschränkung der Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit. Während des Notstands kann nun auch eine Arbeitspflicht in Zusammenhang mit der Sicherung der Sozialdienstleistungen auferlegt werden. Im Gesetz ist weiters verankert, dass der Notstand auch für das ganze Staatsgebiet ausgerufen werden kann. Der bisher geltende Notstand geht am Dienstag (29.12.2020) zu Ende.

Quelle: TASR

Jana Hrbeková, foto: tasr

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