Covid-19-Infizierte dürfen einkaufen gehen

Covid-19-Infizierte dürfen einkaufen gehen

Auch positiv auf Covid-19-getestete Personen dürfen ihre häusliche Isolation unterbrechen und einkaufen gehen, um ihre notwendigen Lebensbedürfnisse sicherzustellen, falls dies durch keine andere Person möglich ist. Dies ergibt sich aus der neuen Regelung, die vom Amt für öffentliche Gesundheit am Dienstag veröffentlicht wurde. Covid-19-Infizierte müssen dabei eine FFP2-Maske tragen und besonders auf die Handhygiene achten. Mit einem positiven Testergebnis, jedoch ohne klinische Symptome, darf man von nun an auch an der Beerdigung einer nahestehenden Person teilnehmen. Dabei muss man aber einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Menschen einhalten. Darüber hinaus müssen Infizierte selbst Menschen, mit denen sie in den letzten zwei Tagen in engem Kontakt gestanden sind, über ihr positives Testergebnis informieren. Bisher wurden diese von den Regionalämtern für öffentliche Gesundheit kontaktiert.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: SITA

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